Benjamin Strixner  - Ihr Versicherungsmakler aus Maisach

Versicherungen, Immobilien & Finanzierung

benjamin@versicherungsmakler-strixner.de

016093751697

Kinder-Unfall­ver­si­che­rung

Kinder-Unfall­ver­si­che­rung

Unfallversicherung

Absicherung bereits für unsere Kleinen

Für Kinder ist jeder Tag ein großes Abenteuer, welches unerschocken zu erkunden gilt. Dabei lassen es sich Unfälle leider nicht immer verhindern. Da die meisten Kinderunfälle nicht in Einrichtungen wie Schulen oder Kindertagesstätten geschehen sind sie leider von der gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung nicht abgesichert. Da nur die wenigesten Abenteuer im sicheren Sandkasten stattfinden und meist der Straßenverkehr, das Fahrrad oder die Leiter nicht weit entfernt sind, sind unerwartete Gefahrensituationen meist nicht weit entfernt.
Mit einer Unfall­ver­si­che­rungen für unsere Kleinen können so im Fall der Fälle zum Beispiel anfallende Umbaumaßnahmen finanziert werden.
Ebenfalls können wir durch den Einschluss einer Unfallrente dauerhaft für eine gewisse finazielle Absicherung sorgen.Durch den Frühen Beginn einer Unfall­ver­si­che­rung können wir gemeinsam auf Dauer einen höhen Teil an Versicherungsbeiträgen einsparen!

Die Unfall­ver­si­che­rung gibt es schon für einen wesentlich geringeren Monatsbeitrag als zum Beispiel eine Berufs­unfähig­keitsversicherung, welche wir bei unseren Kleinen ohnehin nicht anwenden können.

Grundsätzlich gilt: Sie zahlt nur bei Gesundheitsschäden, die durch einen Unfall verursacht wurden. Im Gegensatz zur Berufs­unfähig­keitversicherung können wir unsere Kleinen allerdings bereits mit einer Unfall­ver­si­che­rung einen Schutz anbieten.

 

Die Grundlagen

Unfälle passieren überall. Häufig werden Betroffene so schwer verletzt, dass sich ihr Leben grundlegend ändert.

Wenn Sie dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt sind, können Sie Ihren gewohnten Freizeitaktivitäten und manchmal sogar Ihrem Beruf nicht mehr nachgehen.

Der gesetzliche Schutz hilft selten
Über einen möglichen Schicksalsschlag, der die bisherige Lebensplanung in Frage stellt, denkt natürlich niemand gerne nach. Ohne eine private Unfall­ver­si­che­rung sind Sie im Ernstfall allerdings schlecht geschützt, denn der gesetzliche Unfallschutz greift nur, wenn sich der Unfall etwa während der Arbeit oder Schule ereignet. Mehr als 75 Prozent aller Unfälle passieren aber im privaten Bereich.

Die private Unfall­ver­si­che­rung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens, ganz gleich, ob sie zu Hause, auf Reisen, im Beruf, in der Freizeit oder im Straßenverkehr geschehen. Sie gilt rund um die Uhr und überall.

Für wen sinnvoll?

Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit. Die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung greift in diesem Fall nicht. Selbstständige und nicht Berufstätige - auch Hausfrauen und Hausmänner - tragen das Risiko einen Unfall zu erleiden sogar zu hundert Prozent selbst, denn sie sind auch während ihrer Arbeitszeit nicht gesetzlich unfallversichert.

Nicht Berufstätige können zudem in der Regel keine private Berufs­unfähig­keitsversicherung abschließen. Das Gleiche gilt für ältere Berufstätige, die bereits gesundheitliche Einschränkungen mitbringen. Hier ist die Unfall­ver­si­che­rung die einzige Alternative. Mit nur wenigen Fragen zur Gesundheitsprüfung schützt sie vor den finanziellen Folgen von Unfällen.

Unfallschutz von Geburt an
Übrigens: Auf Leistungen der privaten Unfall­ver­si­che­rung werden Zahlungen anderer Versicherer wie etwa der Haft­pflicht-, Lebens-, Kranken- oder Rentenversicherung nicht angerechnet - die Leistungen der privaten Unfall­ver­si­che­rung werden immer zusätzlich erbracht.

Und: Eine private Unfall­ver­si­che­rung können Sie für Ihre Kinder schon von Geburt an abschließen. Damit besteht für alle Altersgruppen die Möglichkeit, sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern.

Leistungsumfang

Einmalzahlung und Unfallrente
Die private Unfall­ver­si­che­rung schützt vor den oft existenzbedrohenden finanziellen Folgen eines schweren Unfalls. Kernstück der Unfall­ver­si­che­rung ist die Invaliditätsleistung: Bleiben als Folge eines Unfalls gesundheitliche Einschränkungen zurück, erhalten Sie die vereinbarte Kapitalsumme.

Damit können Sie Einkommenseinbußen auffangen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen oder eine Umschulung zum notwendigen Berufswechsel finanzieren. Meist wird auch eine monatliche Rente für den Fall bleibender Gesundheitsschäden vereinbart. Die Höhe dieser Leistungen richtet sich nach dem Grad der Invalidität.

Tagegeld, Genesungssgeld, Todesfallleistung
Vor allem, wenn Sie beruflich selbstständig sind, ist ein Unfall oft mit Einkommensausfall verbunden. Als Selbstständiger sollten Sie im Rahmen Ihrer Unfall­ver­si­che­rung deshalb ein Krankentagegeld vereinbaren. Das Tagegeld wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu einem Jahr nach dem Unfall gezahlt.

Auch ein Genesungsgeld für die erste Zeit nach der Behandlung kann vereinbart werden. Das Genesungsgeld gibt es, solange Krankenhaustagegeld gezahlt wird; insgesamt maximal hundert Tage. Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod, besteht Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme, die Hinterbliebenen werden so wenigstens finanziell entlastet. 

Versicherungssumme

Natürlich sollten Sie Ihren Versicherungsbedarf an Ihrer individuellen privaten und beruflichen Situation ausrichten. Nach einer gebräuchlichen Faustformel für die Berechnung der Versicherungssumme in der privaten Unfall­ver­si­che­rung, sollten Sie aber mindestens das Dreifache Ihres Jahreseinkommens ver­sichern.

Damit die Leistungen Ihrer Unfall­ver­si­che­rung mit den stetig steigenden Lebenshaltungskosten Schritt halten, kann die Versicherung auch „dynamisch“ gestaltet werden. In diesem Fall werden Versicherungssummen und Beiträge regelmäßig um einen festen Prozentsatz oder auch entsprechend der Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.

Mehr Leistung bei schweren Unfallfolgen
Viele Versicherer bieten so genannte Mehrleistungsmodelle an. Bei höherem Invaliditätsgrad wird dann mehr gezahlt, als dem tatsächlichen Invaliditätsgrad entspricht. Beispielsweise bekommen Sie bei einer unfallbedingten Invalidität von 80 Prozent je nach Vereinbarung 200 bis 300 Prozent der vollen Invaliditätsleistung.

Den Mehrleistungsmodellen liegt der Gedanke zugrunde, dass bei höheren Invaliditätsgraden der Finanzbedarf des Betroffenen besonders hoch ist.

Die häufigsten Unfälle

Etwa neun Millionen Menschen kommen in Deutschland jährlich bei Unfällen zu Schaden, eine Million so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Rund 24 Prozent der Unfälle ereignen sich bei der Arbeit, 30 Prozent im Haus, 23 Prozent bei Sport und Spiel und 18 Prozent im Verkehr.

Typische „Heimunfälle“ sind der Sturz von der Leiter, die Verletzung bei der Gartenarbeit oder einfach ein Sturz auf der Treppe. Verletzungen bei Wohnungsbränden sind ebenfalls nicht selten.

Vorsicht Sportunfälle
Auch Sportunfälle sind häufig. Immer neue Trendsportarten sind gerade wegen der Gefahr und des Nervenkitzels beliebt. Besonders oft von Sportunfällen betroffen sind Einsteiger, die ihre Kraft und Kondition überschätzen.

Vor allem jüngere, agile Menschen sind wegen ihrer vielfältigen Freizeitaktivitäten besonders gefährdet - für sie bedeutet eine Verletzung, vielleicht sogar mit bleibendem Schaden, einen hohen Verlust an Lebensqualität. Bei den unter 30-Jährigen sind Unfälle zudem die Hauptursache für Berufs­unfähig­keit.

Unfall oder Berufs­unfähig­keit?

Private Unfall­ver­si­che­rung und Berufs­unfähig­keitsversicherung

Neben der Unfall­ver­si­che­rung schützt auch eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung vor den finanziellen Folgen bleibender körperlicher Schäden. 

Unterschiedliche Leistungen 
Beide Versicherungen decken aber unterschiedliche Risiken ab: Die private Unfall­ver­si­che­rung greift schon bei sehr niedrigem Invaliditätsgrad. Sie hilft, die Folgekosten des Unfalls zu tragen und entschädigt für die mit der Invalidität verbundenen finanziellen Verluste.

Nur etwa zehn Prozent aller Fälle dauernder Berufs­unfähig­keit sind allerdings auf Unfälle zurückzuführen. Die Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt deshalb auch bei andauernden Erkrankungen, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden - allerdings nur, wenn Sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. Viele Berufe können aber durchaus noch mit einer bleibenden gesundheitlichen Einschränkung ausgeübt werden.

Weniger strenge Gesundheitsprüfung
Vor Abschluss einer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung wird immer eine umfassende Gesundheitsprüfung notwendig. Wenn Sie bereits Vorerkrankungen mitbringen oder in einem Beruf mit hohem Gesundheitsrisiko arbeiten, müssen Sie in der Berufs­unfähig­keitsversicherung mit überdurchschnittlichen Beiträgen oder gar einer Ablehnung durch den Versicherer rechnen.

Vor Abschluss einer Unfall­ver­si­che­rung wird dagegen kein oder nur ein weniger strenger Gesundheitscheck erforderlich.